Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich und rechtlicher Hinweis

Diese Website ist ein Informationsangebot eines Kleinstunternehmens (weniger als zehn Beschäftigte, unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz). Dienstleistungen von Kleinstunternehmen sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten des Gesetzes ausgenommen. Wir setzen die Anforderungen dennoch freiwillig um, weil Barrierefreiheit Teil unseres Qualitätsanspruchs ist – auch bei den Webseiten, die wir für Kunden erstellen.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem:

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 AA mit automatisierten Prüfwerkzeugen und manueller Tastatur- und Screenreader-Prüfung. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem anderen Format? Dann melden Sie sich bitte:

Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden. Für Sachsen-Anhalt ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg, erreichbar über www.mlbf.de.

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